Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 21.09.2005

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   VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05   

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VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05 (https://dejure.org/2005,28969)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16.11.2005 - 1 A 170/05 (https://dejure.org/2005,28969)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16. November 2005 - 1 A 170/05 (https://dejure.org/2005,28969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kammerbeitrag eines Arztes bei inaktivem Altersteilzeitverhältnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; § 8 Abs 1 HKG ND
    Altersteilzeit; Arzt; Beitrag; Einkommen; Einkünfte; Ermäßigung; Kammerbeitrag; Mitglied; Ärztekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05
    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.11.1971 - 1 C 48.65, BVerwGE 39, 100).

    Dem Satzungsgeber steht es grundsätzlich frei, in welchem Umfang und nach welchen Maßstäben er bei der Regelung einzelner Sachverhalte generalisieren oder differenzieren will, wenn nur seinen Entscheidungen sachgerechte Erwägungen und vertretbare Gesichtspunkte zugrunde liegen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.11.1971 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99

    Beitrag; Gleichheitssatz; Gutachter; nicht praktizierendes Kammermitglied;

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass diese Mitglieder einen wesentlich geringeren Nutzen aus Kammertätigkeit ziehen können, als praktizierende Ärzte (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99, Nds. VBl. 2002, 133, vom 06.09.1996 - 8 L 728/95, NdsRpfl 1999, 34 und vom 29.11.1993 a. a. O.).

    Dabei ist die gerichtliche Überprüfung einer Beitragsordnung berufsständischer Kammern darauf beschränkt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsspielraums verlassen hat (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.07.1989 - 1 B 109.99, NJW 1990, 786; OVG Lüneburg, Urt. vom 13.12.2001 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.1993 - 8 L 11/90

    Ärztliche Tätigkeit; Kammerbeitragsrecht; Klinisches Fach; Theoretisches Fach

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05
    Daher ist auch die Beitragsordnung der Beklagten insoweit rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 29.11.1993 - 8 L 11/90, Nds. VBl. 1995, 20).

    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass diese Mitglieder einen wesentlich geringeren Nutzen aus Kammertätigkeit ziehen können, als praktizierende Ärzte (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99, Nds. VBl. 2002, 133, vom 06.09.1996 - 8 L 728/95, NdsRpfl 1999, 34 und vom 29.11.1993 a. a. O.).

  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05
    Denn die Beitragsordnung lässt erkennen, dass sowohl die in § 2 BO enthaltenen Regelungen als auch die Sonderbeitragsgruppen des § 3 BO nahezu ausschließlich an das ärztliche Einkommen anknüpfen, was bei typisierender Betrachtung zu einer dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz genügenden Entsprechung zwischen Beitragshöhe und dem sich aus der Mitgliedschaft in der Kammer ergebenden Vorteil führt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 30.09.1998 - 1 B 94.98, GewArch 1999, 23 und vom 25.07.1989 - 1 B 109/89, GewArch 1989, 328).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05
    Zwar trifft es zu, dass das Wesen des Beitrags darin besteht, dass er eine Gegenleistung für einen gewährten (Sonder-) Vorteil darstellt und die von dem Beitragspflichtigen geforderten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Vorteil stehen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 19.10.1966 - 4 C 99.65, BVerwGE 25, 147).
  • BVerwG, 13.03.1962 - I C 155.59

    Rechtsgültigkeit von Beitragspflichten für eine mit einer Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05
    Gerade im Fall von Beiträgen zu einer berufsständischen Kammer besteht jedoch zwischen dem Erhebungsanlass und dem Vorteil des Pflichtigen nur ein mittelbarer Zusammenhang, der sich gar zu einer bloßen gesetzlichen Vermutung oder Fiktion des Vorteils verflüchtigen kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 13.03.1962 - 1 C 155.59, NJW 1962, 1311).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.1996 - 8 L 728/95

    Ärztekammer; Höhe der Beiträge; Gleichheitssatz; Äquivalenzprinzip

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass diese Mitglieder einen wesentlich geringeren Nutzen aus Kammertätigkeit ziehen können, als praktizierende Ärzte (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99, Nds. VBl. 2002, 133, vom 06.09.1996 - 8 L 728/95, NdsRpfl 1999, 34 und vom 29.11.1993 a. a. O.).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 94.98

    Berufsrecht der Ärzte - Bemessung der Mitgliedsbeiträge an eine Zahnärztekammer

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05
    Denn die Beitragsordnung lässt erkennen, dass sowohl die in § 2 BO enthaltenen Regelungen als auch die Sonderbeitragsgruppen des § 3 BO nahezu ausschließlich an das ärztliche Einkommen anknüpfen, was bei typisierender Betrachtung zu einer dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz genügenden Entsprechung zwischen Beitragshöhe und dem sich aus der Mitgliedschaft in der Kammer ergebenden Vorteil führt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 30.09.1998 - 1 B 94.98, GewArch 1999, 23 und vom 25.07.1989 - 1 B 109/89, GewArch 1989, 328).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2000 - 2 L 295/99

    Amtsarzt, Kammerbeitrag, Personalrat, Freistellung

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05
    Auch wenn ein angestellter Arzt, der als solcher vergütet wird, faktisch keine ärztlichen Aufgaben wahrnimmt, steht dies einem an seinem arbeitsvertraglichen Einkommen bemessenen Beitrag nicht entgegen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 05.07.2000 - 2 L 295/99, NVwZ-RR 2000, 677).
  • VG München, 29.08.2023 - M 16 K 19.5866

    Beitragspflicht, Angestellter Arzt, Freistellung von der Arbeitsverpflichtung,

    Auf das Hinweisschreiben des Berichterstatters vom 5. Juni 2023, wonach für den Bemessungszeitraum 2019 wohl keine ärztliche Tätigkeit des Klägers im Sinn der jeweiligen Beitragsordnungen vorgelegen habe, erwiderten die Beklagten ... mit Schriftsatz der Beklagten zu 1 vom 21. Juni 2023 unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 16. November 2005 (Az. 1 A 170/05 - juris).

    Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 16. November 2005 (Az.: 1 A 170/05 - juris) ergibt sich keine andere Beurteilung, weil die dieser Entscheidung zugrundeliegende Beitragsordnung in Niedersachsen von den Beitragsordnungen der Beklagten abweicht, insbesondere aber, weil dem Fall ein abweichender Sachverhalt zugrunde lag.

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 170/05   

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https://dejure.org/2005,31651
VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 170/05 (https://dejure.org/2005,31651)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21.09.2005 - 1 A 170/05 (https://dejure.org/2005,31651)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21. September 2005 - 1 A 170/05 (https://dejure.org/2005,31651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausweisung und Abschiebung eines straffälligen Ausländers (Marokko)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Nr 1 AufenthG; § 56 Abs 1 S 1 Nr 4 AufenthG; § 56 Abs 1 S 2 AufenthG; § 11 Abs 1 S 1 AufenthG; § 59 AufenthG; § 58 Abs 1 AufenthG; Art 6 Abs 1 GG; Art 8 Abs 2 MRK
    Abschiebehaft; Abschiebung; Achtung des Familienlebens; Ausweisung; Ausweisungsschutz; Beistandsgemeinschaft; Erpressung; Familienleben; familiäre Lebensgemeinschaft; Freiheitsberaubung; Hausgemeinschaft; Körperverletzung; Lebensgemeinschaft; Marokko

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 170/05
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass volljährige Kinder in der Regel die familiäre Hilfe nicht mehr benötigen, auch wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen noch mit ihren Eltern zusammen leben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.3.2003 - 2 BvR 1570/03, DVBl. 2004, 1097 ff.).

    Seine darin zum Ausdruck kommende Verwurzelung in den Lebensverhältnissen in Deutschland ist bereits nicht vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst, sondern wird vielmehr durch Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geschützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03, DVBl. 2004, 1097 ff.).

    Dies beurteilt sich ebenfalls einerseits nach den Beziehungen des Ausländers zu seinem Heimatland und andererseits nach der Schwere der Straftat und der familiären Situation des Ausgewiesenen, wobei die Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation, der Vater eines im Inland lebenden Kindes ist, nicht schon generell und völlig unabhängig von den weiteren Umständen des Falles - insbesondere der Schwere der von ihm begangenen Straftaten - unverhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03, DVBl. 2004, 1097 ff. m. w. N. aus der Rspr. des EGMR).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 170/05
    Hingegen haben die darin enthaltenen Erkenntnisse über die nach diesem Zeitpunkt eingetretene Entwicklung außer Betracht zu bleiben (z. Vorst.: BVerwG, Urt. v. 11.6.1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247; Beschl. v. 16.10.1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 170/05
    Hingegen haben die darin enthaltenen Erkenntnisse über die nach diesem Zeitpunkt eingetretene Entwicklung außer Betracht zu bleiben (z. Vorst.: BVerwG, Urt. v. 11.6.1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247; Beschl. v. 16.10.1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4).
  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel"

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 170/05
    Liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine Ausweisung des Ausländers im Lichte von Art. 6 Abs. 1 GG als unverhältnismäßig erscheinen lassen, ist die Ausweisung auch mit dem grundgesetzlich verankerten Schutz der Familie vereinbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.1.1997 - BVerwG 1 B 256.96 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12; NdsOVG, Beschl. v. 26.8.2005 - 11 ME 216/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2005 - 4 ME 73/05

    Anspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zur

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 170/05
    Dabei ist die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung vom 19. Januar 2005 aufgrund der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, wie sie im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestand, denn es handelt sich bei dem Kläger um einen Ausländer, der nicht freizügigkeitsberechtigter Bürger der Europäischen Gemeinschaft ist und auch nicht aufgrund eines sonstigen Abkommens der EG mit einem anderen Staat ein Aufenthaltsrecht besitzt und rechtlich insoweit wie die EU-Bürger zu behandeln ist (vgl. NdsOVG, Beschl v. 13. April 2005 - 4 ME 73/05 -).
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